Aktueller Rundbrief: Ausgabe 5 – Mai 2023

Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.

 

Erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir die Fachtierärztin für Tierschutz und für Öffentliches Veterinärwesen Ariane Désirée Kari zur Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Sie war zuletzt seit 2017 stellvertretende Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg und werde ihr neues Amt Mitte Juni 2023 antreten.

 Ariane Désirée Kari, © Stefan Brenner

Die Beauftragte soll politisch und fachlich unabhängig arbeiten. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen u. a. die Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen, die Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Zusammenarbeit und der Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz, die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen, der Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und Tierhalterorganisationen, die Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit sowie die Erstellung und Veröffentlichung eines regelmäßigen Tätigkeitsberichts über die Arbeit der Beauftragten.

· BMEL-Pressemitteilung (10.05.2023)

 

Meldefrist der tierärztlichen Mitteilungen über Arzneimittelverwendungen (Antibiotika)

Tierärzt:innen oder von ihnen beauftragte Dritte sind seit dem 01.01.2023 verpflichtet, die Verwendung (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei bestimmten Tierarten elektronisch über das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier-Datenbank) zu melden (nach § 56 Tierarzneimittelgesetz). Meldepflichtig sind die Anwendungen bei allen Nutzungsarten (inkl. Hobbytierhaltungen) der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Die Meldefrist für das erste Halbjahr ist der 15.07.2023.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert als nationaler Datenverwalter und übermittelt die Verbrauchsmengen antibiotischer Arzneimittel nach Validierung und Anreicherung erstmalig im Jahr 2024 an die Europäische Arzneimittel-Agentur. Nützliche Informationen und Dokumente zur Verbrauchsmengenerfassung finden Sie auf der BVL-Webseite: www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung.

Das BVL erstellt regelmäßig aktualisierte Listen der meldepflichtigen Arzneimittel, die in der HI-Tier-Meldemaske hinterlegt sind. Sie finden diese Listen neben weiteren Hilfestellungen unter: www.hi-tier.de/Entwicklung/.

 

Identifizierung und Kennzeichnung von Equiden

Im Zuge der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsrechtsaktes (EU-Verordnung 2016/429) wurden am 10.06.2021 auch die Regelungen zur Identifizierung und Kennzeichnung von Equiden angepasst. Diese Regelungen der Durchführungsverordnung 2021/963 sind jedoch bisher nur wenig bekannt, obwohl hier einige für die Tierärzteschaft wichtige Fragestellungen betroffen sind.

Mit Einführung der Pflicht zur Kennzeichnung von Equiden mithilfe eines Transponders zum 01.07.2009 werden alle registrierten Einhufer auch in der zentralen Datenbank HI-Tier (HIT) registriert. Neu ist jedoch, dass eine Änderung des Schlachtstatus eines Equiden innerhalb von 7 Tagen in dieser Datenbank vermerkt sein muss. Dabei liegt die Verantwortung beim sog. „Unternehmer“, also bei den Halter:innen der Pferde. Doch auch Tierärzt:innen mit dem dazugehörigen Zugang zur HIT-Datenbank können diese Aufgabe übernehmen. Bei Tod oder Verlust eines Equiden muss das lebenslang gültige Identifizierungsdokument durch den Tierhaltenden innerhalb von 30 Tagen an die zuständige Stelle (i. d. R. den Zuchtverband) zurückgegeben werden.

Eine wesentliche Änderung der Durchführungsverordnung liegt in der Festlegung zum Schlachtstatus der Equiden. War es bisher den Pferdebesitzer:innen möglich, eine individuelle Entscheidung zu treffen, ist eine Änderung des Schlachtstatus jetzt nur noch Tierärzt:innen oder den zuständigen Behörden möglich, und zwar vor einer medizinisch begründeten Anwendung eines nicht für die Anwendung bei zur Lebensmittelgewinnung genutzten Tieren zugelassenen Arzneimittels oder einer nicht auf der sog. Positivliste (EU-VO 122/2013) aufgeführten Substanz und nach Rücksprache mit den Eigentümer:innen. Eine davon unabhängige Entscheidung der Tiereigentümer:innen ist seit Mitte des Jahres 2021 nicht mehr möglich. In Artikel 42 der Durchführungsverordnung ist außerdem für den gesamten EU-Bereich die Vorgehensweise für die Arzneimittelanwendung bei Equiden geregelt, die noch kein lebenslang gültiges Identifizierungsdokument besitzen. Demnach ist den Tieren – meist Fohlen – vor der Anwendung eines nicht für die Anwendung bei zur Lebensmittelgewinnung genutzten Tieren zugelassenen Arzneimittels oder von auf der Positivliste aufgeführten Substanzen vom Tierarzt oder der Tierärztin ein Transponder zu injizieren und ein Identifizierungsdokument zu erstellen, das innerhalb von 7 Tagen mit der Angabe zur Änderung oder zum Aussetzen des Schlachtstatus für 6 Monate an die passausgebende Stelle übersandt werden muss.

· Kompletter Verordnungstext

 

 

ESCCAP-Expertenrat: Hunde effektiv vor Zeckenbefall schützen

Welche Krankheitserreger Zecken auf Hunde übertragen und wie sich das vermeiden lässt, erklärt Veterinärparasitologin Prof. Dr. Anja Joachim von der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Expertenrat von ESCCAP (European Scientific Counsel Companion Animal Parasites) in einer Pressemitteilung.

Bilderquelle: pixabay.com/Erik Karits

 

Die Fähigkeit der Übertragung von Krankheitserregern sei tiermedizinisch höchst bedeutsam, erklärt Prof. Joachim. Von Zecken übertragene Viren, v. a. aber Bakterien (z. B. Borrelia burgdorferi, Anaplasma phagocytophilum) und Einzeller (Protozoen) wie Babesia canis – dem Erreger der Babesiose – können bei Hunden fieberhafte, nicht selten schwer verlaufende Erkrankungen verursachen. Die beiden wichtigsten Zeckenarten beim Hund seien der Holzbock, Ixodes ricinus (Überträger von B. burgdorferi und A. phagocytophilum), und die Buntzecke, Dermacentor reticulatus, die u. a. die Hundebabesiose (B. canis) überträgt. Für den Zeckenschutz eignen sich Repellentien (z. B. Pyrethroide), Akarizide (Pyrethroide, Isoxazoline, Fipronil) oder eine Kombination aus beiden.

 

Höchste Ehrung der WOAH für Prof. Thomas C. Mettenleiter

Dem Präsidenten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Thomas C. Mettenleiter, wurde als höchste Auszeichnung die Goldmedaille der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH, vormals OIE) verliehen. Die Verleihung fand bei der 90. Generalversammlung der Organisation in Paris statt. Der Präsident des Rates und der Generalversammlung der WOAH, Dr. Hugo Federico Idoyaga Benitez (Paraguay), überreichte die Auszeichnung im Beisein der Generaldirektorin Dr. Monique Eloit.

Prof. Mettenleiter bei seiner Dankesrede neben dem Präsidenten der WOAH, Dr. Hugo Federico Idoyaga Benitez und der Generaldirektorin Dr. Monique Eloit. (© WOAH)

 

In seiner Laudatio wies er u. a. darauf hin, dass Prof. Mettenleiter die Verbindungen zwischen dem FLI und der WOAH wesentlich mitgestaltet und ausgebaut hat, darunter die Designierung des FLI als Referenzzentrum für Zoonosen in Europa.

Auch sein Einsatz als Co-Vorsitzender des internationalen Expertengremiums zur Pandemieprävention OHHLEP wurde gewürdigt.

In seiner kurzen Ansprache bedankte sich Prof. Mettenleiter herzlich bei den Mitarbeitenden des FLI sowie den Kolleg:innen von OHHLEP (One Health High-Level Expert Panel) für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Besonders betonte er die Unterstützung der früheren Leiterin des deutschen Veterinärdienstes und ehemaligen Präsidentin der WOAH, Dr. Karin Schwabenbauer, welche die Grundlage für die enge Zusammenarbeit zwischen FLI und WOAH und damit auch für diese Ehrung gewesen sei. Die Goldmedaille der WOAH wird jedes Jahr an eine Person in Anerkennung herausragender Verdienste in den Veterinärwissenschaften und Beiträge zur wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung der Aktivitäten der WOAH verliehen.

· FLI-Pressemitteilung (25.05.2023)

 

EFSA zu Nitrosaminen in Lebensmitteln

In einer Stellungnahme weist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für alle Altersgruppen auf gesundheitliche Bedenken bezüglich der Aufnahme von Nitrosaminen hin, die krebserregend sein können. Nitrosamine entstehen bei der Zubereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Fleisch und Fleischprodukte trügen am meisten zur Aufnahme bei, habe die Auswertung einer Vielzahl an Lebensmittelproben und Literaturdaten durch die EFSA bestätigt. Insbesondere in gepökeltem Fleisch seien die Schadstoffe zu finden, da das im Pökelsalz enthaltene Nitrit mit dem Eiweiß im Fleisch reagiere. Nitrosamine kämen aber auch in vielen weiteren Lebensmitteln wie verarbeitetem Fisch und Gemüse, Kakao, Bier, Käse und Getreide vor. Zudem könnten die Schadstoffe im menschlichen Körper beim Verdauungsprozess entstehen. Es sei noch nicht nachgewiesen, in welchem Ausmaß die Aufnahme von Nitrit und Nitrat aus Lebensmitteln – darunter Gemüse wie Rucola und Spinat – dazu beiträgt.

Das Gutachten werde nun an die EU-Kommission weitergeleitet, die mit den nationalen Behörden erforderliche Maßnahmen zum Risikomanagement diskutiert. Weitere Studien sollen die Wirkmechanismen von Nitrosaminen im menschlichen Körper genauer untersuchen. Außerdem fehle es für viele Lebensmittelgruppen noch an aussagekräftigen Daten zu Nitrosamingehalten.

 

Aktualisierte FLI-Risikoeinschätzung zur Geflügelpest

Zwischen dem 01. und 30.04.2023 wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Deutschland drei HPAI-Ausbrüche bei Geflügel nachgewiesen - zwei private Mischhaltungen sowie einen Putenmastbetrieb mit ca. 9.000 Tieren. In Nordrhein-Westfalen wurde HPAIV H5N1 am 13.04.2023 bei einem Jungfernkranich in einem Tierpark in Rheine nachgewiesen. Die meisten Fälle bei Wildvögeln wurden aus Bayern gemeldet. Ähnlich wie im Vormonat betrafen die Meldungen am häufigsten Möwenvögel. Berichte von Massensterben von Lachmöwen in deutschen binnenländischen Brutkolonien ließen auf lokale, ausgeprägt epizootische Geschehen schließen. Da nicht alle verendeten Vögel eines Fundorts auf HPAIV untersucht würden, sei die Gesamtzahl HPAIV-infizierter Vögel als um ein Vielfaches höher einzuschätzen. Es wurde ausschließlich der HPAIV Subtyp H5N1 nachgewiesen. Im April folgten zwei weitere HPAIV-H5N1-Funde bei Rotfüchsen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands wird vom FLI als hoch eingestuft, v. a. durch die weiterhin hohen Infektionsraten bei Lachmöwen in Nord- und Mitteleuropa.

Das Risiko von HPAIV-H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft, u. a. weil v. a. Lachmöwen zu allen Jahreszeiten auch im Binnenland anzutreffen seien und sich ihre Lebensräume möglicherweise mit Geflügelproduktionsgebieten überschneiden. Es wird von einem geringen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands ausgegangen. Das Eintragsrisiko durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas wird als moderat eingestuft.

· FLI-Beitrag (10.05.2023)

 


Inhalte Deutsches Tierärzteblatt Juni 2023

 

Bericht aus dem BMEL

Die aktuell im BMEL schwerpunktmäßig bearbeiteten und für die Veterinärmedizin relevanten Themen sind Inhalt des regelmäßigen Berichts aus dem BMEL bei den BTK-Delegiertenversammlungen. Dies ist die Zusammenfassung des von MDg Dr. Dietrich Rassow vorgetragenen Berichts auf der Frühjahrsversammlung 2023.

One Health

In einem Workshop, der von den Bundesministerien für Gesundheit sowie Ernährung und Landwirtschaft ausgerichtet wurde, tauschten sich im März 2023 Vertreter:innen aus Human- und Veterinärmedizin zur Resistenzproblematik aus. Hier erfahren Sie mehr zu den Inhalten und Ergebnissen.

 

 

Termine 2023

 

5. Juni

BTK-Präsidium Videokonferenz

7. Juni

AG „Bestandsbetreuung“  Videokonferenz

27. Juni

Erweitertes Präsidium Hannover

5. Juli

Bundesweiterbildungsarbeitskreis Hannover 

29. August

Finanz- und Haushaltsausschuss Berlin

4. September

ATF-Vorstand Berlin

13. September

Ausschuss für Pferde Berlin

5./6. Oktober

Erweitertes Präsidium Berlin

6./7. Oktober

Herbst-Delegiertenversammlung Berlin



Termine 2024

 

25./26. April

Erweitertes Präsidium Berlin

26./27. April 

Frühjahrs-Delegiertenversammlung Berlin

12./13. September

Erweitertes Präsidium Berlin

13./14. September 

Herbst-Delegiertenversammlung  Berlin

Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Online-Fortbildungen

 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle

 

*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links.