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 Tierseuchen - EU-Heimtierpass

Erstmalige Einreise eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern

Bei der erstmaligen Einreise aus Drittländern gelten entsprechende Regeln wie bei der Rückreise:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip,
  • gültige Tollwutimpfung
  • und bei nicht gleichgestellten oder gelisteten Ländern die Antikörpertiter-Bestimmung.
  • Das Tier muss außerdem von einem speziellen EU-Drittlandszeugnis begleitet sein, das von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt oder bestätigt wurde.

    Für die Antikörpertiter-Bestimmung muss ausreichend Zeit eingeplant werden:
    Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden und zwischen der Entnahme und der Einreise ist eine Frist von 3 Monaten einzuhalten.
    Erheblicher Aufwand kann auch dadurch entstehen, dass die Blutprobe zu einem der Labors versandt werden muss, die von der EU zugelassen sind.

    Abstand