Erstmalige Einreise eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern
Bei der erstmaligen Einreise aus Drittländern gelten entsprechende Regeln wie bei der Rückreise:
Das Tier muss außerdem von einem speziellen EU-Drittlandszeugnis begleitet sein, das von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt oder bestätigt wurde.
Für die Antikörpertiter-Bestimmung muss ausreichend Zeit eingeplant werden:
Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden und zwischen der Entnahme und der Einreise ist eine Frist von 3 Monaten einzuhalten.
Erheblicher Aufwand kann auch dadurch entstehen, dass die Blutprobe zu einem der Labors versandt werden muss, die von der EU zugelassen sind.


