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 Fachliches - Hundehaltung

Mindestanforderungen an Hundeschulen

Die Frühjahrs-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer hat mit einstimmigem Beschluss die von der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung entwickelten Mindestanforderungen an Hundeschulen als BTK-Standard übernommen:

Die AG Hundehaltung fordert, dass die Sachkunde der Betreiber/Personen vor Erteilung einer gewerblichen Erlaubnis geprüft wird.
Als Prüfungsgrundlage soll die von der AG erarbeitete Langfassung der theoretischen und praktischen Sachkunde dienen.
Um die Unabhängigkeit und Fachlichkeit der Prüfungskommission sicher zu stellen, soll die Qualifikation der Hundeschulen vom zuständigen Amtstierarzt unter Mitwirkung eines Fachtierarztes für Verhaltenskunde oder praktischem Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie überprüft werden.
Die Örtlichkeiten, die Zuverlässigkeit und die theoretische und praktische Sachkunde sind in der Prüfung nachzuweisen. Die Prüfungskommission überprüft die angestrebten Ausbildungsziele und die dafür eventuell notwendigen Örtlichkeiten.

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