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 Fachliches - Futtermittel

Mykotoxine

(Stellungnahme vom 25. Februar 2005 zum Dokument SANCO/00226/2005-rev.1 Draft Commission Directive amending Annex I to Directive 2002/32/EG of the European Parliament and of the Council on undesirable substances in animal feed as regards deoxynivalenol, zearalenone and ochratoxin A)

Der Entwurf stößt in der BTK auf Bedenken. Er entspricht in entscheidenden Teilen nicht der Verfahrensweise, wie mit Mykotoxinrichtwerten beispielsweise in Deutschland und in Österreich umgegangen wird. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgeführt:

  • Während die Werte bei Deoxynivalenol für Alleinfutter etwa denen entsprechen, wie sie in Deutschland empfohlen werden, sind sie in Getreide und Getreideprodukten mit 8 ppm extrem hoch. Wie soll beispielsweise aus einem Getreide mit derart hohen Gehalten ein Mischfutter für Schweine hergestellt werden, das nur 10% des Mykotoxins enthalten darf? Gleiches gilt für den Gehalt an Zearalenon mit 2 ppm in Getreide.
  • Die Unterscheidung zwischen Ergänzungs- und Alleinfutter hält die BTK nicht für zweckmäßig. Entscheidend ist nach unserer Auffassung der Toxingehalt in der Gesamtration.
  • Unverständlich ist auch, dass offensichtlich als Basis für die Festlegung von Höchstwerten bei Ochratoxin A vorrangig nur die nephrotoxische Wirkung herangezogen wurde. Es handelt sich hier aber um ein Toxin mit kanzerogener Potenz, das außerdem Rückstände in tierischen Geweben verursachen kann. Der Verbraucherschutz wird also bei der Festlegung der Höchstwerte nicht in ausreichendem Maß gewährleistet.
  • Grundsätzlich ist nach Meinung der BTK immer zu berücksichtigen, dass in Tierbeständen mit einem schlechten Gesundheitsstatus Mykotoxine möglicherweise in viel geringerer Menge zu Problemen führen können. In Deutschland hat man das im Zusammenhang mit Orientierungswerten für Deoxynivalenol und Zearalenon berücksichtigt. Dies sollte auch auf EU-Ebene geschehen.

Bonn, den 25. Februar 2005

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