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 Artikel - Röntgen

Auch Helferinnen müssen aktualisieren
Die Aufsichtsämter machen darauf aufmerksam, dass nicht nur die in früheren Jahren von den Tierärzten erworbene Fachkunde im Strahlenschutz verfällt, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen aktualisiert wird. Dies gilt ebenso für die „Strahlenschutzfachkunde“ der tiermedizinisch-technischen Radiologieassistenten/- innen sowie für die „Kenntnisse im Strahlenschutz“ des sonstigen Röntgenpersonals.

Fachkunde und Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Aktualisierung erfolgt durch spezielle vier- bis achtstündige Kurse. Falls die Aktualisierung fehlen sollte, müssen Fachkunde bzw. Kenntnisse gänzlich neu erworben werden. Im Falle des Verlustes der Fachkunde bzw. Kenntnisse ist eine weitere Beschäftigung im Kontrollbereich für das angesprochene Personal strikt untersagt.

Zum Thema „Kenntnisse/Fachkunde im Strahlenschutz“ wird im Deutschen Tierärzteblatt seit geraumer Zeit berichtet. Eine Übersicht bundesweit angebotener Aktualisierungskurse für Tierärzte und auch für Tierarzthelfer/innen wird bei der BTK-Geschäftsstelle regelmäßig zusammengestellt aus den Daten, die die jeweiligen Veranstalter in der Redaktion des Deutschen Tierärzteblattes einreichen. Die Liste erhebt folglich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist erhältlich bei der Bundestierärztekammer, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Tel. (02 28) 7 25 46 6-0, Fax 7 25 46-66, geschaeftsstelle@btk-bonn.de oder kann im Internet heruntergeladen werden unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik Fachliches, Praxis, Röntgen). Hier findet sich auch eine Liste der zuständigen Stellen.

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