Fachkunde und Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Aktualisierung erfolgt durch spezielle vier- bis achtstündige Kurse. Falls die Aktualisierung fehlen sollte, müssen Fachkunde bzw. Kenntnisse gänzlich neu erworben werden. Im Falle des Verlustes der Fachkunde bzw. Kenntnisse ist eine weitere Beschäftigung im Kontrollbereich für das angesprochene Personal strikt untersagt.
Zum Thema „Kenntnisse/Fachkunde im Strahlenschutz“
wird im Deutschen Tierärzteblatt
seit geraumer Zeit berichtet. Eine Übersicht
bundesweit angebotener Aktualisierungskurse
für Tierärzte und auch für Tierarzthelfer/innen
wird bei der BTK-Geschäftsstelle regelmäßig
zusammengestellt aus den Daten, die
die jeweiligen Veranstalter in der Redaktion
des Deutschen Tierärzteblattes einreichen.
Die Liste erhebt folglich keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Sie ist erhältlich bei der Bundestierärztekammer,
Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46 6-0, Fax 7 25 46-66,
geschaeftsstelle@btk-bonn.de oder kann
im Internet heruntergeladen werden unter
www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik Fachliches, Praxis, Röntgen). Hier findet sich auch eine Liste der zuständigen Stellen.


