(von Claudia Sonnek)
Erschienen im DTBl. 10/2011 S. 1336/1337
In einem neuen Kapitel 5 werden die §§ 92a und 92b mit Regelungen zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) treten Änderungen in Kraft, die sich auf den Bereich der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde auswirken. Worum es dabei geht, erfahren Sie hier.
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