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Deutsches Tierärzteblatt





 Artikel - Röntgen

Neues zum Strahlenschutz
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen 2011
(von Claudia Sonnek)

Erschienen im DTBl. 10/2011 S. 1336/1337

In einem neuen Kapitel 5 werden die §§ 92a und 92b mit Regelungen zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) treten Änderungen in Kraft, die sich auf den Bereich der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde auswirken. Worum es dabei geht, erfahren Sie hier.
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Röntgen: Aktualisierung der Fachkunde
Wer sollte 2008 einen Aktualisierungskurs gemäß § 18 a RöV absolvieren?

Erschienen im DTBl. 4/2008 S. 452
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Auch Helferinnen müssen aktualisieren
Die Aufsichtsämter machen darauf aufmerksam, dass nicht nur die in früheren Jahren von den Tierärzten erworbene Fachkunde im Strahlenschutz verfällt, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen aktualisiert wird. Dies gilt ebenso für die „Strahlenschutzfachkunde“ der tiermedizinisch-technischen Radiologieassistenten/- innen sowie für die „Kenntnisse im Strahlenschutz“ des sonstigen Röntgenpersonals.

Erschienen im DTBl. 7/2007 S. 572
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Aktualisierung der Fachkunde gemäß Röntgenverordnung
Erläuterung der Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
(von Eberhard Ludewig, Hans-Ullrich Heidrich und Klaus Hartung)

Erschienen im DTBl. 5/2007 S. 572
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Ergänzung: Röntgenkurse
Auch Tierärzte, die nach dem 1. Juli 2002 ihre Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, müssen sich fortbilden, um die Fachkunde zu behalten oder zu erwerben. Die geänderte Röntgenverordnung aus dem Jahre 2002 spricht Tierärzten die Fachkunde im Strahlenschutz grundsätzlich ab (vor allem wegen der frühen Radiologieprüfung im Vorphysikum), lässt aber Bestandsschutz bis zum Inkrafttreten am 1. Juli 2002 gelten.

Erschienen im DTBl. 3/2007 S. 283
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Eile geboten
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Approbation vor dem 1. Juli 2002 erhalten haben, müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz bis zum 1. Juli 2007 aktualisiert haben. Wer bis dahin nicht an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hat, darf nicht mehr selbstständig röntgen.

Erschienen im DTBl. 2/2007 S. 147
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Carpe Diem: Aktualisierung der Fachkunde
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Approbation vor dem 1. Juli 2002 erhalten haben, müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz bald möglichst aktualisieren. Wenn sie nicht bis spätestens 1. Juli 2007 an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen haben, erlischt ihre Fachkunde und sie dürfen nicht mehr selbstständig röntgen.

Erschienen im DTBl. 6/2006 S. 682
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Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird bei Tierärztinnen und Tierärzte anerkannt, die ihr Studium zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 1. März 2005 an einer tierärztlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben. So gilt es laut Beschluss des Länderausschuss Röntgenverordnung zumindest im Land Nordrhein-Westfalen.
Die im Folgenden beschriebene Regelung wird so oder in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern angewendet. Informationen erteilt die jeweils zuständige Stelle.

Erschienen im DTBl. 7/2005 S. 753
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Fachkunde im Strahlenschutz
Grundkurse zum Erlangen der Fachkunde im Strahlenschutz für Tierärzte

Erschienen im DTBl. 4/2005 S. 404
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Änderung der Röntgenverordnung
Präzisierende Ausführungen zur Frage des Zutritts zu Kontrollbereichen
(s. DTBl. 9/2002 S.924)
(von Eberhard Ludewig)

Erschienen im DTBl. 10/2002 S. 1060
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Änderung der Röntgenverordnung
Erläuterung der neuen Bestimmungen zum Röntgen in der Tiermedizin
(von Eberhard Ludewig)

Erschienen im DTBl. 9/2002 S. 924
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Neue Bestimmungen zum Röntgen
Am 1. Juli ist die Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung und anderer atomrechtlicher Verordnungen vom 18. Juni 2002 in Kraft getreten.

Erschienen im DTBl. 8/2002 S. 829
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