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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2009

Tierärzte entsetzt: Politik für Tierqualen
Am 18.12. hat der Bundesrat beschlossen, die im Jahre 2008 und 2009 erfolgreich durchgeführten Pflichtimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit in Deutschland nicht fortzuführen. Und das gegen jeden wissenschaftlichen Sachverstand und gegen die mehrheitliche Empfehlung der Landwirte, sowie der einhelligen Position der Tierärzte und des bundeseigenen Institutes für Tiergesundheit FLI!

Der Bundesrat nimmt vielfaches Tierleid in Kauf. Die Entscheidung gegen die Unterstützung der Landwirte bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist empörend! Andere Branchen werden in der allgemeinen Wirtschaftskrise mit Steuergeldern gefördert. Tierschutz, Tiergesundheit und die Landwirtschaft will die öffentliche Hand aber nicht unterstützen?

Geht es bei dieser Entscheidung nur um Einsparungen?

Bei einer Pflichtimpfung übernehmen der Staat und die EU die überwiegenden Kosten. Bei einer freiwilligen Impfung muss die Bauernschaft die meisten Kosten tragen.

Sind den Mitgliedern des Bundesrates die starken Schmerzen und Leiden erkrankter Tiere gleichgültig?

Die Blauzungenkrankheit führt bei Schafen zu sehr schmerzhaften Entzündungen der Maulschleimhäute und oft auch zu Zungenschwellungen, so dass die Tiere weder fressen noch trinken können. Viele Schafe sterben qualvoll an der Krankheit. Bei Rindern bilden sich an Maul, Euter und Klauen schmerzhafte, entzündliche Veränderungen, die häufig durch Bakterien infiziert werden.

Zur Behandlung der Folgen dieser Krankheit müssen Antibiotika eingesetzt werden!

Bei Lebensmittelliefernden-Tieren sollten Antibiotika aber nur im Notfall und in unvermeidbaren Fällen genutzt werden.

Nur die Impfung kann die Erkrankung verhindern.

Eine kleine Gruppe von ideologischen Impfgegnern in Bayern kam den verantwortlichen Politikern aus einigen Bundesländern gerade recht, um sich vor ihrer Verantwortung zu drücken.

Tierseuchenbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die staatlicher Unterstützung bedarf.

Die Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit muss fortgeführt werden. Sie ist alternativlos.

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