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 Archiv - 2008

Kastration verhindert Katzenjammer

Katzen und Kater, besonders frei laufende, sollten jetzt kastriert werden. Das erleichtert nicht nur das Zusammenleben von Katze und Mensch, sondern kann auch für die Gesundheit der Tiere gut sein. Und so entzückend junge Kätzchen auch sind – bei weitem nicht alle finden liebevolle und verantwortungsbewusste Besitzer. Noch immer werden viele Katzenwelpen gesetzeswidrig getötet oder einfach ausgesetzt.

Die Überlebenden verwildern, sind meist unterernährt und verenden oft genug an Infektionskrankheiten wie beispielsweise der Katzen-Leukose oder dem Katzenschnupfen-Komplex.

Viele Tiere werden auch überfahren – eine Gefahr, der natürlich jede Katze ausgesetzt ist, die sich frei bewegen darf. Allerdings streifen paarungsbereite Katzen und Kater deutlich weiter und ausgiebiger herum als ihre kastrierten Artgenossen.

Die Kastration wirkt außerdem auch direkt lebensverlängernd: Bei Tieren beiderlei Geschlechts werden viele hormonabhängige Erkrankungen verhindert oder zumindest drastisch reduziert.

Als zusätzlicher Vorteil der Kastration gilt, dass sich das Zusammenleben von Mensch und Tier nach der Operation oft erheblich angenehmer gestaltet. Denn eine Katze wird nicht mehr rollig und nächtelange Jaulkonzerte gehören der Vergangenheit an. Rechtzeitig kastrierte Kater stellen nach dem Eingriff das unangenehm geruchsintensive Urinmarkieren ein und der Drang „herumzustromern“ wird eingedämmt.

Als Folgeerscheinungen einer Kastration kann gegebenenfalls eine Gewichtszunahme auftreten. Dies lässt sich jedoch durch entsprechende Fütterung sehr gut kontrollieren. Katzenbesitzer sollten sich auf jeden Fall von ihrer Tierärztin bzw. ihrem Tierarzt beraten lassen.

Kastrieren schützt Ihre Katze und verhindert Katzenelend durch unkontrollierte Vermehrung!

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 2/08, 16. Februar 2008

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