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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2007

Tierschutz auch im Pferdesport!
Tierärzte kündigen Vertrag mit der FN

In einem offenen Brief an den Präsidenten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Breido Graf zu Rantzau, hat die Bundestierärztekammer die Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Tierärzten bei Pferdesport-veranstaltungen gekündigt. Die Vereinbarung enthält Regelungen zu Pflichten, Anwesenheit und Vergütung von Turniertierärzten. Die Tierärzte protestieren so gegen die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO), die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt.

Bislang ist die Anwesenheit eines Tierarztes bei Turnieren der mittleren und höheren Klassen grundsätzlich vorgeschrieben. In der neuen LPO wird den Landesverbänden durch einen Zusatz freigestellt, bei „Turnieren mit regionaler Bedeutung“ besondere Bestimmungen zu erlassen. Dies ermöglicht den Landesverbänden, Veranstaltungen entsprechend zu definieren und Tierärzte nur noch in Rufbereitschaft einzusetzen.

Bereits jetzt umgehen einzelne Landesverbände die LPO und setzen bei Turnieren bis zur mittleren Klasse Tierärzte nur auf Abruf ein. Mit der neuen LPO könnte diese Ausnahme zur Regel werden.

„Hier wird ganz klar beim Tierschutz gespart! Mit einer Rufbereitschaft ohne die ständige Anwesenheit eines Tierarztes wird man den Gefahren und Unwägbarkeiten bei Pferdesportveranstaltungen nicht gerecht“, betont Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer. „Gerade bei Turnieren der niederen Klassen mit Reitern, die ihr Können oder das ihrer Pferde auch mal überschätzen, geschehen die häufigsten Unfälle.“

Die Anwesenheit der Tierärzte vor Ort garantiert nicht nur die sofortige medizinische Versorgung eines verletzten Tieres. Im gesamten Ablauf der Turnierveranstaltung stellen sie den Schutz der Pferde sicher und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Sportveranstaltungen. Aus finanziellen Gründen auf die ständige Anwesenheit eines Tierarztes zu verzichten, schadet dem Ansehen des Pferdesports und geht zu Lasten der Tiere.

Dabei liegt die Aufwandsentschädigung bereits beträchtlich unter den gesetzlich geregelten Sätzen der Gebührenordnung für Tierärzte. Damit leistet die Tierärzteschaft einen bewussten Beitrag zur Stärkung des Tierschutzes und des Pferdesports. „Jeder Handwerker nimmt heutzutage mehr als das Doppelte“, sagt Breitling. „Doch auch eine von der Bundestierärztekammer vorgeschlagene moderate Anhebung von 20 auf 25 € pro Stunde wird von den Landesverbänden abgelehnt.“

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 15/07, 03. Dezember 2007

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