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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2007

Bundestierärztekammer fordert Abschaffung des Ostabschlags:
100 Prozent für alle Tierärzte

Mit Schreiben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen hat die Bundestierärztekammer den Gesetzgeber aufgefordert, den Gebührenabschlag Ost in Höhe von 10 Prozent endlich abzuschaffen. Für eine unterschiedliche Gebührenerhebung der Tierärzte in den neuen und alten Bundesländern gibt es keine sachlichen Gründe mehr.

Der tierärztliche Berufsstand ist mittlerweile der einzige akademische Heilberuf, für den noch unterschiedliche Gebühren in den neuen und alten Bundesländern vorgeschrieben sind. Auch bei den sonstigen akademischen Dienstleistungsberufen und vielen anderen freien Berufen gibt es keine Unterschiede der Gebührenregelungen in Ost und West mehr.

Der einzige Grund für diesen Umstand dürfte darin liegen, dass entsprechend geltendem Recht die Gebühren nach einem wenig geeigneten Kriterium an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden sollen, nämlich der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Auch für Ärzte und Zahnärzte war diese Regelung im Einigungsvertrag enthalten, wurde inzwischen jedoch gestrichen. Nachvollziehbare Gründe für diese Ungleichbehandlung sind nicht ersichtlich.

Zwar sind in den neuen Bundesländern nicht alle Kosten, die die tierärztliche Praxis betreffen, vollständig auf dem Stand der alten Bundesländer. Doch die Praxen im Osten Deutschlands sind zweifellos verpflichtet, einen gleich hohen Standard anzubieten wie im Westen – und dies, obwohl die durchschnittlichen Umsätze noch spürbar geringer sein dürften.

Die Befürchtung, dass durch die Gebührenanhebung spürbare Auswirkungen auf die Verbraucherpreise entstünden, hält die Bundestierärztekammer nicht für begründet. Auch die Landwirtschaft wäre kaum betroffen. Aufgrund der Agrarstruktur in den neuen Bundesländern sind nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe durch tierärztliche Betreuungsverträge abgedeckt, die im Einklang mit der Gebührenordnung für Tierärzte vom Gebührenverzeichnis abweichende, geringere Gebühren ermöglichen. Eine Angleichung des Gebührenrechts hätte darauf keine Auswirkungen.

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 10/07, 3. September 2007

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