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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2007

Offener Brief an den Präsidenten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung Breido Graf zu Rantzau

Sehr geehrter Herr Präsident,

zwischen Bundestierärztekammer und Deutscher Reiterlicher Vereinigung gibt es seit dem Jahre 1999 eine Rahmenvereinbarung, in der die ständige Anwesenheit eines Tierarztes bei allen Pferdeleistungsschauen der Kategorie A und B sowie bei allen Leistungsprüfungen/Wettbewerben im Gelände bindend gemäß LPO vorgesehen ist. In der Vereinbarung werden ferner die Pflichten und die Aufwandsentschädigung des Tierarztes geregelt. Die Vorgaben wurden regional sehr unterschiedlich umgesetzt.

Die Herbst-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer hat mich beauftragt, diese Rahmenvereinbarung zu kündigen.

Dies hat folgende Gründe:

Die Landesverbände haben sich einer von der BTK vorgeschlagenen moderaten Anhebung der Aufwandsentschädigung (von 20 auf 25 € pro Stunde), die weiterhin beträchtlich unter den Sätzen der Gebührenordnung für Tierärzte liegen würde, verschlossen und stattdessen eine erhebliche Aufweichung der Anwesenheitspflicht beschlossen. Mit der LPO 2008 könnte die Ausnahme zur Regel werden, dass Tierärzte nur noch in Rufbereitschaft eingesetzt werden. Es wird den Landesverbänden möglich sein, den neuen Begriff „Turniere mit regionaler Bedeutung“ ganz unterschiedlich und verstärkt so zu definieren, dass bevorzugt die Rufbereitschaft der Tierärzte zur Anwendung kommt. In einzelnen Landesverbänden ist dies entgegen der geltenden LPO bereits heute bis Klasse M, ein Stern, festgeschrieben.

Die BTK sieht sich zu der Kündigung gezwungen, weil damit die Vereinbarung zwischen FN und BTK obsolet ist. Die zunehmende Einführung von Bereitschaftsdiensten läuft dem Tierschutz und dem Ansehen des Pferdesports zuwider. Hier wird offensichtlich beim Tierschutz gespart. Nach Auffassung der Tierärzteschaft ist der tierärztliche Turnierdienst nicht in Rufbereitschaft zu erbringen. Eine Rufbereitschaft wird den vielfältigen Anforderungen, Gefahren und Unwägbarkeiten bei Pferdesportveranstaltungen nicht gerecht. Gerade bei niederen Turnierklassen ist die Anwesenheit in Bezug auf die Verletzungsgefahr, die notwendige Aufklärung und den Schutz der Pferde im gesamten Ablauf der Turnierveranstaltung unverzichtbar. Hier geschehen die häufigsten Unfälle. Bei großen Starterzahlen ist eine Rufbereitschaft völlig unangemessen.

Ich bedaure, dass die Kündigung unumgänglich war und hoffe sehr, dass die Bedeutung des Tierschutzes und der tierärztlichen Leistung im Pferdesport künftig wieder eine größere Würdigung erfahren. In diesem Fall würde ich eine neue Vereinbarung zwischen unseren Verbänden begrüßen.

Die Bundestierärztekammer wird diesen Brief auch an die Landeskommissionen senden und damit öffentlich für eine Anwesenheitspflicht des Tierarztes werben. Auch tierärztliche Presseorgane und die Reiterpresse werden informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Breitling

03. Dezember 2007

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