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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2006

Geflügel-Aufstallungsverordnung:
Tierärzte begrüßen Lockerung der Stallpflicht

Die Bundestierärztekammer begrüßt es, dass die Freilandhaltung künftig zumindest in festgelegten Gebieten wieder möglich sein soll. Sie fordert, dass die Behörden verpflichtet werden, die geeigneten Gebiete auszuweisen. Der Tierärzteverband fordert darüber hinaus ein EU-weit einheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung der Vogelgrippe und kritisiert einige nicht praktikable Vorgaben im Entwurf der Geflügel-Aufstallungsverordnung.

Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass die zuständigen Behörden Gebiete festlegen können, in denen Geflügel generell im Freiland gehalten werden darf. Diese „Kann-Bestimmung“ muss nach Auffassung der Bundestierärztekammer unbedingt in eine „Soll-Bestimmung“ geändert werden. In Gebieten, in denen kein erkennbares Seuchenrisiko bestehe, müsse Freilandhaltung möglich sein.

Zwischen kleinbäuerlichen und Rassegeflügelhaltungen einerseits und kommerziellen Geflügelbeständen andererseits muss deutlicher unterschieden werden, so der Tierärzteverband. So sollte beispielsweise in die Kriterien für die Risikoabschätzung von Gebieten nicht die generelle Zahl von Geflügelhaltungen eingehen, sondern die Anzahl kommerzieller Haltungen ab einer bestimmten Größe. Weitere Änderungen, die der Verband in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf fordert, betreffen vor allem Art, Zeitpunkt und Umfang von klinischen und virologischen Untersuchungen.

Obwohl die Bundestierärztekammer die Stallpflicht als ein wichtiges Mittel anerkennt, um Geflügelbestände vor dem H5N1-Virus zu schützen, sollte sie nicht langfristig als zentrale Maßnahme der Seuchenbekämpfung eingesetzt werden. Die Stallhaltung ist nicht geeignet, um den Infektionsdruck aus Wildvogelbeständen zu senken, und die bisherigen Fälle bei Nutzgeflügel in Frankreich und Deutschland traten in geschlossenen Haltungen auf. Eine dauerhafte Stallpflicht bedroht die Existenz vieler privater und kommerzieller Geflügelhaltungen und widerspricht zumindest bei einigen Geflügelarten einer art- und tierschutzgerechten Haltung.



PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 9/06, 5. Mai 2006

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