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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2006

Tagungsort - Jubiläumsort
100 Jahre Tierärztekammern in Deutschland

Vom 18. bis 20. Oktober findet der 24. Deutsche Tierärztetag in Baden-Baden statt. Der Tagungsort steht für ein 100-jähriges Jubiläum: 1906 errichtete Baden als erstes Land des Deutschen Reiches eine Tierärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

„Die Kammern als tierärztliche Selbstverwaltung sind gestern wie heute unverzichtbar“, betont Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer anlässlich des Jubiläums. „Einerseits übernehmen sie wichtige öffentliche Aufgaben und helfen damit, Verwaltungskosten zu sparen. Andererseits können wir viele Grundlagen unserer Tätigkeit fachkundig selber regeln und haben eine starke Position, um die Interessen der Tierärztinnen und Tierärzte aller Berufsgruppen nach außen zu vertreten.“

Die heutigen Tierärztekammern werden von den Bundesländern durch die Heilberufegesetze errichtet. Diese Gesetze geben einen Rahmen für die Organisation der Kammern vor und weisen ihnen Aufgaben zu. Zuständig sind die Kammern beispielsweise dafür, die Berufspflichten ihrer Mitglieder festzulegen und zu überwachen – dazu gehört auch die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten und Tierhaltern zu vermitteln. Die Kammern regeln die Weiterbildung zum Fachtierarzt und haben den Auftrag, einen tierärztlichen Notdienst sicherzustellen. Um derartige Aufgaben und Serviceleistungen finanzieren zu können, sind die Kammern berechtigt, Beiträge und Gebühren zu erheben. Alle Tierärztinnen und Tierärzte sind zur Mitgliedschaft in einer Länderkammer verpflichtet.

Baden schuf 1906 mit dem „Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse des Sanitätspersonals“ als erstes deutsches Land die Grundlage zur Errichtung einer Tierärztekammer. Die Kammer war berufen, die Gesamtinteressen des tierärztlichen Standes des Großherzogtums zu vertreten und bei der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Sie hatte Disziplinarbefugnis und das Recht, Fürsorgeeinrichtungen zu schaffen und Beiträge zu erheben.

Die badische und alle weiteren Landestierärztekammern wurden 1933 im Zuge der „Gleichschaltung“ aufgelöst und in die Organisation der 1936 gegründeten Reichstierärztekammer überführt. Direkt ab 1945/46 wurde das System der Landestierärztekammern wieder etabliert, zunächst mit 12 Kammern, seit der Wiedervereinigung 1989 insgesamt 17.

Die Bundestierärztekammer wurde 1954 unter dem Namen „Deutsche Tierärzteschaft“ gegründet und ist der Dachverband der Landestierärztekammern, dem weitere tierärztliche Organisationen angeschlossen sind.



PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 15/06, 20. Oktober 2006

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