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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2006

Vogelgrippe in der Türkei:
Appell zur tierschutzgerechten Tötung

Die Bundestierärztekammer hat heute die Bundesregierung gebeten, sich bei der türkischen Regierung und gegebenenfalls weiteren betroffenen Staaten für humane Tötungsmethoden bei der Bekämpfung der Geflügelpest („Vogelgrippe“) einzusetzen. Auch angesichts der Notwendigkeit einer schnellen und konsequenten Seuchenbekämpfung seien Verstöße gegen die Grundsätze des Tierschutzes nicht zu tolerieren, so der tierärztliche Dachverband.

In mehreren Nachrichtensendungen im Fernsehen über die Vogelgrippe in der Türkei, so beispielsweise in der ARD-Tagesschau am 7. Januar, wurde gezeigt, wie Hühner, Puten oder Gänse in Säcke verbracht und in Gruben geworfen – somit lebendig vergraben wurden.

Um die Seuche einzudämmen ist es notwendig, alle infizierten und ansteckungsverdächtigen Tiere schnellstmöglich zu töten. Dies gilt in der aktuellen Situation umso mehr, weil auch von einer Infektionsgefahr für den Menschen auszugehen ist. Dennoch müssen hierfür tierschutzgerechte und praktikable Methoden angewendet werden, bei denen die Tiere vor der Tötung betäubt werden, beispielsweise durch Kohlendioxid oder elektrischen Strom.



PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 1/06, 10. Januar 2006

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