FINDEN

 erweiterte Suche

Deutsches TierärzteblattArchiv für LebensmittelhygieneDer praktische TierarztKleintierpraxisBerliner und Münchener Tierärztliche WochenschriftDeutsche Tierärztliche Wochenschrift
HOME BTK Mitglieder Akademie für tierärztliche Fortbildung Berufliches Fachliches Service Pressestelle

Bundestierärztekammer





 Archiv - 2005

Erfolgskontrolle statt „Frikadellenabitur“

Wer ein Gastgewerbe betreiben will, sollte für die notwendige Erlaubnis nicht nur belegen müssen, dass er über die Grundzüge lebensmittelrechtlicher Kenntnisse unterrichtet worden ist. Vielmehr sollte er auch bei einer Erfolgskontrolle nachweisen müssen, dass er mit ihnen vertraut ist. Zu dieser Änderung des Gaststättengesetzes hat Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer, heute das Bundesverbraucher- und das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert. Der Tierärzteverband erwartet daraus Vorteile für die Qualität des Gastgewerbes und für die Effizienz bei der Erlaubniserteilung.

Nach geltendem Recht ist eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gastgewerbes, dass der Antragsteller durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.

Mehr Qualität: Die Praxis hat gezeigt, dass die wenigen Stunden dieser Schulungskurse, in manchen Gegenden auch „Frikadellenabitur“ genannt, nicht ausreichen. Ursache sind vor allem unzureichende Sprachkenntnisse sowie fehlende fachliche und hygienische Vorkenntnisse.

Eine Erfolgskontrolle, wie jetzt von der Bundestierärztekammer gefordert, soll gewährleisten, dass die Kenntnisse bei den Betreibern tatsächlich vorhanden sind. Dies würde ein Mehr an Qualität bedeuten und entspräche den europäischen Vorgaben für den modernen Verbraucherschutz: Zunehmend sind die Betriebsinhaber für die Produktqualität verantwortlich und auch kleine Betriebe müssen Eigenkontroll-Systeme installieren. Die entsprechenden Kenntnisse bei den Verantwortlichen in den Gaststätten müssen durch intensivere Schulungen mit Prüfungen erreicht werden.

Höhere Effizienz: Beim bestehenden Verfahren ist besonders das Kennzeichnungsrecht ein Thema, das häufig nicht verstanden und beachtet wird. Unzureichende und fehlerhafte Kennzeichnung von Speisen und Getränken verzögert die Konzessionierung der Gaststätten und führt zu Bußgeldern und Strafen mit entsprechenden Konsequenzen für den Gewerbetreibenden. Außerdem wird das knappe amtliche Personal in der Lebensmittelüberwachung zusätzlich belastet. Durch Erfolgskontrollen wären diese Probleme vermeidbar.

Ausschließen möchte die Bundestierärztekammer bei ihrer Forderung, dass dadurch unberechtigter Mehraufwand entsteht. Deshalb schlägt sie vor zu prüfen, ob die Kenntnis als gegeben gelten kann bei einigen Berufsgruppen, die mit dem Lebensmittelrecht vertraut sind und dies durch ein entsprechendes Zeugnis nachweisen können.

Die Forderung zur Änderung des Gaststättengesetzes ist ein Beschluss der Frühjahrs-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer am 8./9. April 2005 in Bonn.



PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 4/05, 20. April 2005

PDF Ausgabe    WORD Ausgabe   
Abstand