FINDEN

 erweiterte Suche

Deutsches TierärzteblattArchiv für LebensmittelhygieneDer praktische TierarztKleintierpraxisBerliner und Münchener Tierärztliche WochenschriftDeutsche Tierärztliche Wochenschrift
HOME BTK Mitglieder Akademie für tierärztliche Fortbildung Berufliches Fachliches Service Pressestelle

Bundestierärztekammer





 Archiv - 2004

EU-Heimtierausweis: Flexible Lösung gegen Reisechaos

Die Bundestierärztekammer weist darauf hin, dass die EU-Kommission heute (9. Juni) über das In-Kraft-Treten der neuen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen entschieden hat. Das Ergebnis ist eine flexible Lösung, die allen Urlaubern in der EU problemlosen Ferienspaß mit Tier erlaubt.

Die Bundestierärztekammer begrüßt es, dass die neuen Formulare des EU-Heimtierausweises bereits verwendet werden können. In Deutschland seien nämlich bereits viele Tierarztpraxen gut vorbereitet, um die neuen Pässe ausgeben zu können.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission gelten zwischen dem 3. Juli und dem 1. Oktober gleichermaßen die bisherigen und die neuen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen: Ab 3. Juli müssen alle EU-Mitgliedstaaten das Verbringen von Heimtieren gestatten, die bereits die neuen Regeln erfüllen. Andererseits müssen sie auch solchen Tieren die Einreise erlauben, die entsprechend den bisher bestehenden einzelstaatlichen Regeln vorbereitet wurden.

Die neuen, EU-einheitlichen Regeln geben vor, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union auf Reisen gehen, einen Pass nach einheitlichem Muster mitführen müssen.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und die Nummer im Pass eingetragen werden.
Der Pass muss neben weiteren Angaben zum Besitzer und seinem Tier außerdem insbesondere den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut besteht.

Die EU hatte diese Bestimmungen bereits im Juni 2003 mit In-Kraft-Treten zum 3. Juli 2004 beschlossen. Im Mai dieses Jahres hatte sie dann angekündigt, den Termin zu verschieben, weil die meisten Mitgliedstaaten nicht zur fristgerechten Umsetzung in der Lage seien.

In Deutschland konnten nach intensiven Gesprächen zwischen Tierärzteverbänden und Behörden schon frühzeitig alle Fragen der Umsetzung geklärt werden.
In deutschen Tierarztpraxen sind die neuen EU-Heimtierausweise teilweise schon seit Ende Mai verfügbar.

Weitere Informationen zu den neuen Reiseregeln finden Sie unter der Rubrik „Fachliches >>> Tierseuchen >>> EU-Heimtierausweis“.

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 6/04, 9. Juni 2004

WORD Ausgabe   
Abstand