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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2004

Sendung in Stern TV über gefährliche Hunde:
Die Gesetze sind falsch!
In den Sendungen von Stern TV (RTL) am 19. und 26. Mai wurde ein Hamburger Tierarzt dargestellt, der Tierhaltern unverzüglich und ohne weitere Begutachtung die gewünschte Erklärung über die Rasse ihres Hundes ausstellte. Die Bundestierärztekammer verurteilt dieses Verhalten als Versuch, die geltenden Gesetze zu umgehen und legt Wert auf die Feststellung, dass tierärztliche Gutachten selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt werden. Die Behauptung des Hamburger Tierarztes, das bewusste Ausstellen falscher Gutachten sei in diesen Fällen üblich, ist völlig aus der Luft gegriffen.
Das rechtswidrige Verhalten des Betroffenen wird jedoch verständlicher, wenn man weiß, dass
  • die Gefährlichkeit eines Hundes nicht aufgrund seiner Rasse bestimmt werden kann, und
  • Gefahrhunde-Gesetze oder -Verordnungen, die Maßnahmen gegenüber bestimmten Hunderassen vorsehen, die Probleme nicht lösen werden.

Dazu einige Fachinformationen:
  1. Hunde können nie mit Gewissheit einer bestimmten Rasse zugeordnet werden. Hierfür gibt es keine genetischen oder anderen wissenschaftlichen Methoden.
  2. Hunde werden nach ihrem äußeren Erscheinungsbild subjektiv bestimmten Rassen zugeordnet. Diese optischen Rassekennzeichen sind in internationalen Standards von Rassehund-Zuchtvereinen festgelegt. Sie entsprechen damit keinen biologischen Tatsachen, sondern spiegeln die selektive Zucht auf bestimmte Merkmale wieder.
  3. Es gibt keine „Kampfhunde“.
  4. Über 70 % aller Bissverletzungen durch Hunde finden in der eigenen Familie statt. Dies belegen eindeutig Forschungsergebnisse aus Deutschland und der Schweiz.

Aggressives Verhalten eines Hundes hat seine Ursache in der unzureichenden Sachkenntnis des Besitzers oder in der vorsätzlichen Abrichtung des Hundes auf Aggression durch den Tierhalter. Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Hunde müssen deshalb beim Tierhalter ansetzen. Geeignet sind ein Sachkundenachweis (theoretisch und praktisch) sowie Haltungsverbote für gefährliche Tierhalter. Diese Maßnahmen geben jedenfalls mehr Sicherheit als unsinnige Gesetze mit Listen stigmatisierter Rassen.

Interviewwünsche richten Sie bitte an folgende Kontaktadresse:
Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung
Dr. Wolf-D. Schmidt
Tierarzt für Verhaltenstherapie
Kleintierpraxis Dr. Schmidt
38440 Wolfsburg
Friedrich-Ebert-Str. 61-63
Tel. 00 49 (0) 53 61 - 1 22 33
E-Mail: Tiere-u.mehr@t-online.de

Weitere Informationen zu den neuen Reiseregeln finden Sie unter der Rubrik „Fachliches >>> Tierseuchen >>> EU-Heimtierausweis“.

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 5/04, 25. Mai 2004

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