Die Bundestierärztekammer hat den Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch in einem offenen Brief gebeten, die Landesvorschriften zu gefährlichen Hunden zu überarbeiten und teilweise auszusetzen.
In Hessen wurden von August 2000 bis September 2003 nach Angaben des Hessischen Innenministeriums 456 Hunde auf amtliche Anordnung getötet. Diese Zahl ist um ein Vielfaches höher als in anderen Bundesländern. Die Bundestierärztekammer ist überzeugt, dass in Hessen viele Hunde ungerechtfertigt getötet werden.
Die Hessische Hundeverordnung erlaubt es der zuständigen Behörde, die Tötung eines Hundes anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Diese Schutzmaßnahme ist auch aus tierärztlicher Sicht in Einzelfällen grundsätzlich sinnvoll. Allerdings hält die Bundestierärztekammer die hessischen Verfahrensweisen für ungeeignet. Denn die Standards zur Durchführung der Wesensprüfung entsprechen weder dem Stand der Wissenschaft noch ethologischen Grundlagen. Die Wesenstests sind damit nicht geeignet, die Annahme einer Gefährlichkeit zu rechtfertigen. Ergebnis ist die unverhältnismäßig hohe Zahl von Tötungen, wobei Hunde auch ohne den vom Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund getötet werden.
Aus fachlichen Gründen hat die Bundestierärztekammer den Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch deshalb gebeten, die Sicherstellung und Tötung von Hunden in den Fällen auszusetzen, in denen nur ein einziger nicht bestandener Wesenstest vorliegt. Sie erwartet außerdem, dass die Hessische Hundeverordnung und die Durchführungsbestimmungen nach ethologischen Grundlagen überarbeitet werden.


