Die Bundestierärztekammer hat heute die Bundesregierung gebeten, sich bei der thailändischen Regierung und gegebenenfalls weiteren betroffenen asiatischen Staaten für humane Tötungsmethoden bei der Bekämpfung der Geflügelpest („Vogelgrippe“) einzusetzen.
Auch angesichts der Notwendigkeit einer schnellen und konsequenten Seuchenbekämpfung seien Verstöße gegen die Grundsätze des Tierschutzes nicht zu tolerieren, so der tierärztliche Dachverband.
Medienberichten zufolge werden in Thailand zur Bekämpfung der Seuche ganze Geflügelbestände getötet, indem die Tiere unbetäubt in Säcke eingebracht und vergraben werden. Um die Seuche einzudämmen ist es zwar notwendig, alle infizierten Tiere schnellstmöglich zu töten, hierfür sind aber tierschutzgerechte und praktikable Methoden vorhanden wie z. B. Anwendung von Kohlendioxid oder elektrischem Strom, bei denen die Tiere zunächst betäubt werden.
Die Bundestierärztekammer begrüßt es, dass die Europäische Kommission unmittelbar auf das Auftreten der Seuche in Thailand reagiert und einen Importstopp für Geflügelfleisch und Eier aus diesem Land verhängt hat.
Sollte die Geflügelpest in weiteren Staaten auftreten, die Geflügelprodukte nach Europa exportieren, ist eine ebenso schnelle Reaktion zu erwarten.
Diese Maßnahme bietet Schutz vor einem Übergreifen des aktuell in Asien grassierenden Subtyps des Influenzavirus auf die Geflügelbestände in Europa.
Für Verbraucher besteht kein Risiko durch Geflügelprodukte: Das Virus wird offensichtlich nur durch massiven direkten Kontakt mit Ausscheidungen lebender Tiere übertragen, außerdem wird eventuell in Produkten vorhandenes Virus durch Erhitzen bei 70ºC, also auch durch die übliche Küchenzubereitung, sicher abgetötet.
Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. bietet im Internet ein Hintergrundpapier zur Geflügelpest an: www.dvg.net (Rubrik: Aktuelles)
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 1/04, 28. Januar 2004


