Verantwortungsvolles Handeln für den Tierschutz beginnt bereits vor der Geburt eines Tieres. Wo Extreme in der Leistung oder dem Aussehen das Ziel der Zucht bestimmen, sind tierschutzwidrige Folgen beim Nachwuchs vorprogrammiert.
Die Bundestierärztekammer weist anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober darauf hin, dass im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes zusätzliche Regelungen für die Tierzucht notwendig sind.
So genannte Qualzuchten gibt es bei Haus- und Nutztieren, beispielsweise:
Seit 1998 ermöglicht es das Tierschutzgesetz, Qualzuchten per Rechtsverordnung zu reglementieren – für diese Ergänzung hatte sich die Bundestierärztekammer erfolgreich eingesetzt.
Ohne Erfolg blieben bisher aber alle Forderungen, sowohl des tierärztlichen Dachverbandes als auch von Bundestag und Bundesrat, eine solche Verordnung tatsächlich zu erlassen, um effektiv gegen Qualzuchten vorgehen zu können.
Für Haustiere wurde zwar inzwischen ein Gutachten erstellt, das tierschutzrelevante Zuchten konkret benennt – es gibt aber nur Empfehlungen und ist nicht rechtsverbindlich.
Auf die Zucht von Nutztieren wird der Qualzucht-Paragraph des Tierschutzgesetzes bisher gar nicht angewendet. Der 23. Deutsche Tierärztetag hat deshalb im April 2003 die Bundesregierung aufgefordert, hier ebenfalls ein Gutachten als wissenschaftliche Grundlage zu erstellen und eine Rechtsverordnung zu erlassen.
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Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
Nummer 6/03, 2. Oktober 2003


