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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2003

Tierärzte zum Welttierschutztag - Tierschutz fängt beim Züchten an

Verantwortungsvolles Handeln für den Tierschutz beginnt bereits vor der Geburt eines Tieres. Wo Extreme in der Leistung oder dem Aussehen das Ziel der Zucht bestimmen, sind tierschutzwidrige Folgen beim Nachwuchs vorprogrammiert.
Die Bundestierärztekammer weist anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober darauf hin, dass im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes zusätzliche Regelungen für die Tierzucht notwendig sind.

So genannte Qualzuchten gibt es bei Haus- und Nutztieren, beispielsweise:

  • Hunde mit extrem runden und kurzen Köpfen wie Mops oder Pekinese leiden unter Atemnot, ihre Welpen können oft nur noch per Kaiserschnitt zur Welt kommen.
  • Katzen mit weißem Fell und blauen Augen werden oft taub geboren – dabei ist der Gehörsinn für Katzen besonders wichtig.
  • Schweine werden auf immer höhere Mastleistung gezüchtet – sie sollen möglichst schnell möglichst viel möglichst mageres Muskelfleisch ansetzen. Große Stressanfälligkeit bis hin zum Herzversagen und schmerzhafte Erkrankungen der Gelenke sind die negativen Begleiter dieses Zuchtziels.
  • Bei Hühnern von Legerassen ist die Zucht auf eine möglichst hohe Zahl von Eiern ausgerichtet. Die männlichen Tiere dieser Rassen sind für eine wirtschaftlich rentable Mast uninteressant. Männliche Küken werden deshalb direkt, wenn sie aus dem Ei geschlüpft sind, aussortiert und getötet.
  • Seit 1998 ermöglicht es das Tierschutzgesetz, Qualzuchten per Rechtsverordnung zu reglementieren – für diese Ergänzung hatte sich die Bundestierärztekammer erfolgreich eingesetzt.
    Ohne Erfolg blieben bisher aber alle Forderungen, sowohl des tierärztlichen Dachverbandes als auch von Bundestag und Bundesrat, eine solche Verordnung tatsächlich zu erlassen, um effektiv gegen Qualzuchten vorgehen zu können.
    Für Haustiere wurde zwar inzwischen ein Gutachten erstellt, das tierschutzrelevante Zuchten konkret benennt – es gibt aber nur Empfehlungen und ist nicht rechtsverbindlich.

    Auf die Zucht von Nutztieren wird der Qualzucht-Paragraph des Tierschutzgesetzes bisher gar nicht angewendet. Der 23. Deutsche Tierärztetag hat deshalb im April 2003 die Bundesregierung aufgefordert, hier ebenfalls ein Gutachten als wissenschaftliche Grundlage zu erstellen und eine Rechtsverordnung zu erlassen.

    PRESSEINFORMATION
    Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
    Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
    Nummer 6/03, 2. Oktober 2003

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