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 Archiv - 2003

Verbraucherschutz, Tierschutz, Arzneimittelrecht
- Ergebnisse des 23. Deutschen Tierärztetages -

Vom 9. bis zum 11. April trafen sich etwa 430 Tierärztinnen und Tierärzte aus ganz Deutschland zum 23. Deutschen Tierärztetag in Magdeburg.
Sie diskutierten am 10. April in fünf Arbeitskreisen über Lebensmittelsicherheit, Tierschutz in der Nutztierzucht, Tierarzneimittelrecht, das künftige Berufsbild und Qualitätsmanagement.
Am 11. April fasste die Hauptversammlung richtungsweisende Beschlüsse zu diesen und weiteren aktuellen Themen.

Tierarzt und Lebensmittelsicherheit, Überwachung von Futtermitteln
Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat einen wachsenden Stellenwert.
Nationale und internationale Regelungen setzen zunehmend auf das Vorsorgeprinzip. Das Weißbuch der Europäischen Union legt das Prinzip „from table to stable“ zu Grunde: Alle Stufen der Lebensmittelkette sollen lückenlos einbezogen werden in die Regelung von Sicherheit und Qualität, in die Überwachung und in die Rückverfolgung der Herkunft.
Futtermittel stehen am Anfang dieser Kette und waren in den letzten Jahren der Ausgangspunkt für viele große Lebensmittelskandale. Als ein wesentliches Problem haben sich bei den Skandalen immer wieder Mängel in Kommunikation und Koordinierung sowie eine fehlende Verknüpfung von Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung gezeigt.

  • Der 23. Deutsche Tierärztetag stellt deshalb die Forderung, die Zuständigkeit für die amtliche Futtermittelüberwachung den Veterinärdienststellen der Länderministerien zu übertragen um die verschiedenen Aspekte in der Kette der Überwachung (Futtermittel, Tierarzneimittel, Lebensmittel) besser zu verzahnen.
    Die Synergieeffekte sind geeignet, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken.
  • Mit der Umsetzung des Weißbuchs der EU werden zz. Rechtsvorschriften für den Lebensmittelbereich umfassend neu gestaltet. Vielfach ist vorgesehen, dass amtliche Untersuchungen auch betriebseigenem Personal übertragen werden können.

  • Der 23. Deutsche Tierärztetag lehnt dies ab, weil der gesundheitliche Verbraucherschutz dabei durch wirtschaftliche Interessen gefährdet werden könnte.
  • Der 23. Deutsche Tierärztetag beschloss außerdem Maßnahmen, mit denen die neuen Anforderung erfüllt werden können, die EU-weit ab 2005 an die Qualifikation des amtlichen Tierarztes gestellt werden.


  • Tierschutz in der Nutztierzucht und bei Transporten
    Bei Nutztieren gibt es Entwicklungen in der Zucht, die gegen den so genannten Qualzuchtparagrafen des Tierschutzgesetzes verstoßen.
    Erbfehler als körperliche Missbildungen oder als Funktionsstörungen werden in der Nutztierzucht geduldet, wenn sie keinen größeren wirtschaftlichen Schaden verursachen; belastete Tiere werden teils sogar bewusst zur Zucht eingesetzt, wenn sie gleichzeitig besonders hohe Leistungen bringen.
    Ein noch größeres Problem stellen korrelierte Selektionsfolgen dar, d. h. negative Begleiterscheinungen einer Zucht auf extreme Leistung, beispielsweise bei der Mastleistung bei Schwein und Geflügel oder der Milchleistung beim Rind.

  • Der 23. Deutsche Tierärztetag fordert die Bundesregierung auf, die Missstände tierschutzrechtlich mit einer Rechtsverordnung aufgrund des Qualzuchtparagrafen zu reglementieren und zusätzlich im Tierzuchtrecht zu berücksichtigen.
  • Um den Tierschutz bei Tiertransporten zu verbessern, fordert der 23. Deutsche Tierärztetag, dass alle Schlachttiertransporte, die voraussichtlich länger als vier Stunden oder mehr als 300 Kilometer dauern, vor Transportbeginn von einem amtlichen Tierarzt überprüft werden.
    Damit soll sichergestellt werden, dass nur transportfähige Tiere verladen werden, keine unnötigen Belastungen entstehen, nur geeignete Fahrzeuge verwendet und Ladedichten und Transportzeiten eingehalten werden.


  • Tierarzneimittelrecht
    Die Delegierten betonten, dass Tierschutz und Verbraucherschutz zentrale Anliegen tierärztlicher Tätigkeit seien.
    Sie vertraten die Auffassung, dass die 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die seit November 2002 in Kraft ist, zu einem übermäßigen bürokratischen Aufwand und geringer Effizienz geführt habe und eine moderne, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete tierärztliche Tätigkeit nicht fördere.

  • Der 23. Deutsche Tierärztetag fordert deshalb schnellstmögliche Änderungen des Arzneimittelrechts, besonders hinsichtlich des Behandlungsbegriffs, der so genannten 7-Tage-Regelung und der Umwidmung.
  • Die Bundesländer bittet der Tierärztetag um eine einheitliche Anwendung der vorliegenden Auslegungshinweise zum Arzneimittelgesetz.
  • Der 23. Deutsche Tierärztetag fordert außerdem von pharmazeutischer Industrie und Bundesregierung, aktiv zu werden, um Engpässe in der medikamentösen Therapie zu beiseitigen.


  • Künftiges Berufsbild und Qualitätsmanagement
    Die Zukunft des tierärztlichen Berufsbildes wird von zwei Seiten bestimmt: Den Anforderungen privater Klientel und des Gesetzgebers einerseits und dem Zuwachs an wissenschaftlichen Erkenntnissen andererseits.
    Der 23. Deutsche Tierärztetag verabschiedete eine Reihe von Maßnahmen, die durch den Berufsstand selber oder durch den Gesetzgeber mittels einer Reform des Studiums zu ergreifen sind, um künftigen Herausforderungen gerecht werden zu können.

  • Um die Qualität tierärztlicher Leistungen zu sichern, empfiehlt der 23. Deutsche Tierärztetag den Landestierärztekammern, die Qualitätssicherung als Berufspflicht in die Berufsordnungen aufzunehmen.
  • Der „Codex Gute Veterinärmedizinische Praxis“, den der Bundesverband Praktizierender Tierärzte ausgearbeitet hat, soll als Basis für Qualitätsmanagement und -sicherung in Tierarztpraxen dienen.


  • Gebührenanpassung Ost

  • Der 23. Deutsche Tierärztetag fordert die Bundesregierung auf, die Gebühren für tierärztliche Leistungen in den neuen Ländern kurzfristig auf 90 und mittelfristig auf 100 Prozent des in den alten Ländern geltenden Satzes anzuheben.
  • In den neuen Ländern gilt bisher ein Gebührenabschlag von 16 Prozent, die realen Kosten der Tierarztpraxen sind aber bis auf die Personalkosten genauso hoch, wie im Westen; Investitionen in moderne medizinische Ausstattung sind damit erschwert, obwohl sie im Sinne der Tierhalter und des Tierschutzes notwendig wären.
    Bei anderen Freien Berufen gilt inzwischen kein Abschlag mehr oder er beträgt höchstens 10 Prozent.

    Bundestierärztekammer und Deutscher Tierärztetag – neue Satzung
    Ebenfalls in Magdeburg tagte am 9. April die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer und beschloss u. a. eine neue Satzung.

  • Mitglieder der Bundestierärztekammer können danach künftig nur noch die 17 Landestierärztekammer sein, andere tierärztliche Organisationen sind als Beobachter zu den Delegiertenversammlungen zugelassen.
  • Der Deutsche Tierärztetag ist weiterhin Bestandteil der Satzung und alle drei Jahre einzuberufen – seine genaue Form als Forum möglichst aller tierärztlicher Organisationen ist neu zu gestalten.

  • Die Beschlüsse des 23. Deutschen Tierärztetages sind auf Anfrage im Wortlaut bei der Pressestelle erhältlich, ergänzende Informationen zu den Themen Tierschutz und Verbraucherschutz sind in einer Pressemappe zusammengefasst.

    PRESSEINFORMATION
    Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
    Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
    Nummer 3/03, 15. April 2003

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