Bundestierärztekammer begrüßt Urteil:
Rasse allein macht nicht gefährlich
Rasse allein macht nicht gefährlich
Die Gefährlichkeit eines Hundes darf nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 18. Dezember in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden. Die Bundestierärztekammer begrüßt dieses Urteil als einen großen Fortschritt zu einer wirksamen Lösung von Problemen mit gefährlichen Hunden im Sinne des Tierschutzes und des Schutzbedürfnisses der Menschen.
Alle Bundesländer, die zz. Rassen als „unwiderleglich gefährlich“ einstufen, müssen jetzt ihre Bestimmungen überarbeiten.
Die Bundestierärztekammer hält es für unbedingt erforderlich, dass die Regelungen endlich auch bundesweit einheitlich gestaltet werden.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass bestimmte Hunderassen per se aggressiv sind, das hat die Bundestierärztekammer seit Jahren immer wieder betont.
Die Entscheidung, ob ein Hund gefährlich ist und deshalb besonders gehalten und beaufsichtigt werden muss (z. B. Maulkorb- und Leinenzwang), kann deshalb nicht pauschal für eine Rasse festgelegt, sondern muss immer individuell getroffen werden.
Schließlich ist jeder Hund potenziell gefährlich und kann vorsätzlich zur „Kampfmaschine“ abgerichtet oder durch falsche Erziehung zum Angstbeißer gemacht werden. Eine Rasse, die heute als Familienhund gilt, kann morgen als „Kampfhund“ missbraucht werden.
PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Margund Mrozek
Nummer 12/02, 19. Dezember 2002


