Sachkunde für Hundehalter statt Maulkorb- und Leinenzwang
Hunde als Hausgenossen bereichern das Leben des Menschen, aber:
Trotz Hundeverordnungen und Rassenverboten in fast allen Bundesländern sind im Jahr 2002 in Deutschland soweit bekannt drei Menschen durch Hunde getötet worden.
Eine Statistik im Internet (www.maulkorbzwang.de) listet für 2001 über 170 Beißvorfälle mit Hunden, die meist nicht in Rassenlisten geführt werden. Die Maßnahmen, die bisher getroffen wurden, um Gefahren durch Hunde abzuwehren, sind damit offensichtlich nicht ausreichend.
Die Innenminister der Länder werden sich auf Ihrer Konferenz am 5. und 6. Dezember in Bremen mit der Problematik befassen.
Die Bundestierärztekammer hält es für unbedingt erforderlich, dass bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen werden, die vorbeugend wirken, zielgerichtet sind und auch langfristig Erfolg versprechen.
Diesem Ziel dienen die Arbeiten ihrer Experten, seit diesem Jahr zusammengeschlossen in der „Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung“.
Als wichtigstes vorbeugendes Mittel empfehlen sie einen Sachkundenachweis für Hundehalter. Für nicht wirksam halten sie Rassenlisten und einen generellen Maulkorb- und Leinenzwang.
Vorbeugen: Sachkundenachweis und Heimtierkunde
Es ist unbestritten, dass der Bürger vor gefährlichen Hunden geschützt werden muss. Dafür sind vorbeugende Maßnahmen besonders wichtig und effektiv.
An erster Stelle steht dabei eine bessere Sachkunde der Hundehalter, denn: Aggressives Verhalten ist Teil des normalen Verhaltens eines jeden Hundes, gefährlich wird er aber erst, wenn dieser Teil des Verhaltens abnorm gesteigert ist.
Viel häufiger als gezielte Dressur auf „Schärfe“ passiert es, dass Halter aus Unwissenheit Fehler in der Erziehung ihres Hundes machen. Diese Hunde reagieren nicht normal auf Artgenossen und Umwelt, werden leichter aggressiv und beißen, weil sie unsicher und ängstlich sind.
Die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung hat jetzt einen Katalog zum theoretischen und praktischen Sachkundenachweis ausgearbeitet.
Im theoretischen Teil muss der Hundehalter u.a. seine Kenntnisse über Hundeverhalten, -erziehung und Gefahrenvermeidung nachweisen.
In der praktischen Prüfung muss der Halter beweisen, dass er seinen Hund ausreichend unter Kontrolle hat.
Die Arbeitsgemeinschaft bietet außerdem erprobte und bewährte Konzepte für Schulunterricht in Heimtierkunde an.
Für Kinder gibt es viele nachweisbar positive Effekte, wenn sie mit Hunden aufwachsen. Andererseits werden Kinder aber doppelt so oft von Hunden gebissen wie Erwachsene und zwar in über 70 Prozent der Fälle vom eigenen oder einem dem Kind bekannten Hund.**)
________________
**) Daten einer aktuellen Schweizer Studie: www.bvet.admin.ch (Rubrik: Fokus)
________________
Um einen effektiven Schutz der Gesellschaft vor Hundebissen zu erreichen, ist es deshalb notwendig bereits Kinder – zu ihrem eigenen Schutz und als Hundehalter von morgen – im Schulunterricht mit dem Verhalten von Hunden und dem Umgang mit ihnen vertraut zu machen. Der Unterricht sollte frühzeitig in der Grundschule beginnen.
Weitere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
Nicht geeignet: Rasselisten, Maulkorb- und Leinenzwang
Schon im März 2000 hat der 22. Deutsche Tierärztetag eine Reihe von Beschlüssen und Forderungen zur Gefährdung durch Hunde gefasst und folgende Präambel vorangestellt:
„Die deutsche Tierärzteschaft ist sich der Gefahren bewusst, die von Hunden ausgehen können.
Sie sieht ihre Rolle unter tierschützerischen und gesellschaftlichen Aspekten im Sinne der betroffenen Menschen und Hunde.
Das Schutzbedürfnis des Menschen muss dabei gewahrt werden
Die Tierärzteschaft fordert eine differenzierte, sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema.“
PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Margund Mrozek
Nummer 10/02, 4. Dezember 2002


