(1) Das Präsidium besteht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus
(2) Präsidiumsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung aus deren Mitte gewählt.
Wenn keine Mitglieder der Delegiertenversammlung kandidieren oder diese Kandidaten keine Mehrheit finden, können auch andere Tierärztinnen und Tierärzte in das jeweilige Amt gewählt werden.
(3) Ressortverantwortliche haben die Aufgabe, nach Maßgabe des Präsidiums ihr Ressort verantwortlich zu bearbeiten und darüber der Delegiertenversammlung Bericht zu erstatten.
Für folgende Ressorts werden Verantwortliche gewählt:
(4) Die Wahl jedes Präsidiumsmitgliedes erfolgt in getrennten Wahlgängen durch geheime Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so entscheidet die einfache Stimmenmehrheit in weiteren Wahlgängen zwischen den Kandidaten, die im vorhergehenden Wahlgang die meisten Stimmen erzielt hatten.
(5) Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre. Sie richtet sich nach § 3.
Das Präsidium bleibt so lange im Amt, bis das neu gewählte Präsidium die Amtsgeschäfte übernommen hat.
Scheidet ein Mitglied des Präsidiums während der Amtszeit aus, so wählt die Delegiertenversammlung in ihrer nächsten Sitzung einen Nachfolger.
Der Präsident kann in dieses Amt zweimal wiedergewählt werden.
(6) Der Vorsitzende der Akademie für tierärztliche Fortbildung nimmt an den Präsidiumssitzungen mit beratender Stimme teil.
(7) Einen ausscheidenden Präsidenten kann die Delegiertenversammlung zum Ehrenpräsidenten ernennen.


