1. „Den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Tierärztekammern und gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten zu gewährleisten sowie auf eine möglichst einheitliche Regelung der tierärztlichen Berufspflichten und Grundsätze für die tierärztliche Tätigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken.“
Das Erweiterte Präsidium ist das Organ der BTK, das sich speziell dieser Aufgabe widmet.
2. „Beratung der Tierärztekammern“
3. „Wahrnehmung der Belange der Tierärzteschaft gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und Öffentlichkeit“
Die BTK ist grundsätzlich bestrebt, zu allen Vorhaben des Bundes und der Europäischen Union, die für Tierärzteschaft und Tiermedizin von Bedeutung sind, nicht nur fachlich, sondern ggf. auch berufspolitisch Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen werden in der Regel von einem oder mehreren der 18 Fachausschüsse der BTK erarbeitet.
Diese Ausschüsse haben je drei bis acht Mitglieder, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden; sie tagen bei Bedarf.
Der gleichen Aufgabe dient auch der Deutsche Tierärztetag, der mindestens alle drei Jahre stattfindet. Dazu werden alle Tierärztinnen und Tierärzte in der Bundesrepublik Deutschland eingeladen.
Die Belange der Tierärzteschaft werden auch durch die monatliche Herausgabe des „Deutschen Tierärzteblattes“ sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BTK wahrgenommen.
4. „Förderung der Fortbildung, insbesondere durch die Trägerschaft der Akademie für tierärztliche Fortbildung sowie der Aus- und Weiterbildung“
Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist als mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung Teil der BTK.
Sie übt ihre Tätigkeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. (DVG) aus.
Durch Berufsordnung und Landesgesetze ist jede Tierärztin/jeder Tierarzt während ihres/seines gesamten Berufslebens zur Fortbildung verpflichtet.
Die Tierärztekammern sind durch Landesgesetze verpflichtet, die berufliche Fortbildung der Kammerangehörigen zu fördern.
Diese Aufgabe wird durch die ATF unterstützt, die jährlich mehr als 50 Fortbildungsveranstaltungen zu den verschiedensten tierärztlichen Wissensgebieten anbietet.
Die ATF hat zurzeit ca. 3.400 Mitglieder; zu ihren Veranstaltungen haben alle Tierärztinnen und Tierärzte und in der Regel auch die Studierenden der Veterinärmedizin Zutritt.
ATF-Mitgliedern wird eine ermäßigte Teilnehmergebühr gewährt. Durch Herausgabe eines jährlichen Fortbildungskalenders gibt die ATF einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungen aller Fortbildungsträger und dient damit der Koordination der Termine.
5. „In allen Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinausgehen, die beruflichen Belange der Tierärzteschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu wahren.“
Die BTK übernimmt für ihre Mitgliedsorganisationen, die nur regionale Kompetenzen haben, die umfassende Interessenwahrnehmung auf Bundesebene (s. auch unter 3.).
Darüber hinaus ist die BTK Mitglied in der Föderation der Tierärzte Europas (FVE), dort werden die tierärztlichen Interessen europaweit koordiniert.
Zu den Mitgliederversammlungen der FVE, die zweimal jährlich stattfinden, entsendet die BTK Delegierte.
Besonders enge Beziehungen pflegt die BTK zu den tierärztlichen Dachverbänden des benachbarten Auslands.
Für sämtliche Aktivitäten wendet die BTK (inkl. ATF) im Jahr 2007 ca. 1,48 Mio. Euro auf.
Bonn, Januar 2007


