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Akademie für
tierärztliche Fortbildung






 Veranstaltungen - ATF-Anerkennung

Hinweise für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten (gültig ab 01.01.2012)
Die folgenden Richtlinien sind bindend für alle ATF-Anerkennungen, d.h. für ATF-eigene Fortbildungsangebote, Fortbildungsangebote der BTK-Mitgliedsorganisationen (Mitglieder und Beobachter) und Fortbildungsangebote aller anderen Fortbildungsträger, die eine ATF-Anerkennung wünschen.

Voraussetzungen

Eine ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten können grundsätzlich nur folgende Fortbildungsangebote erhalten:

  • Ortsgebundene Fortbildungsangebote (Präsenzveranstaltungen) mit Vorträgen inkl. Diskussion und/oder eigener praktischer Tätigkeit der Teilnehmer unter Anleitung (z.B. praktische Übungen, Fallbesprechungen, Bestandsbesuche etc.)
  • Interaktive Fortbildungsangebote (ohne Präsenz aller Teilnehmer an einem Ort) über veterinärmedizinisch-fachliche Zeitschriften, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit anschließender Lernerfolgskontrolle in Schriftform mit einem zeitlichen Aufwand für den Teilnehmer von mindestens einer Zeitstunde

Anträge sind abzulehnen, wenn die Fortbildung moderne Gesichtspunkte der Veterinärmedizin unberücksichtigt lässt und nicht anzunehmen ist, dass durch die Fortbildung der Wissensstand der Teilnehmer gefördert wird. Im Zweifel entscheidet ein Gutachter, der auf Kosten des Antragsstellers von der ATF beauftragt wird.

Die ATF behält sich den Widerruf der Anerkennung vor, wenn bekannt wird, dass die Kriterien für die Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten nicht vollständig erfüllt werden.

Antrag

Für die Anerkennung von Fortbildungsangeboten ist ein schriftlicher Antrag (bevorzugt per E-Mail) des Veranstalters erforderlich, der die folgenden Angaben enthält:

Für Präsenzveranstaltungen:

  • Ort
  • Datum
  • Programm (Themen; vollständiger Zeitplan inkl. aller Anfangs- und End- und genauen Pausenzeiten)
  • Referenten (Vor- und Nachname, Titel, Beruf, Qualifikation, ggf. weitere Informationen)
  • Veranstalter

Die Berechnung der anerkennungsfähigen Stunden bemisst sich nach der reinen Vortragszeit inkl. Diskussion abzüglich aller Pausen sowie Beiträgen wie „Begrüßung“, „Einführung“ etc.. Ggf. sind auch Podiumsdiskussion, Fallbesprechungen, Bestandsbesuche unter Anleitung etc. auf die Stundenzahl anrechenbar. Es werden nur ganze Stunden vergeben (Auf- bzw. Abrundung).

Für nicht ortsgebundene interaktive Fortbildungsangebote:

  • Art und Titel des Mediums (Zeitschrift, Online-Angebot, audiovisuelles Medium)
  • „Ort“ (Verlag, ISBN-Nr., Website/URL etc.)
  • Datum und Dauer des Fortbildungsangebots
  • Programm (Themen, Dauer des erforderlichen Selbststudiums für den Teilnehmer, Inhalt der Lernerfolgskontrolle inkl. Lösung)
  • Autoren (Vor- und Nachname, Titel, Beruf, Qualifikation, ggf. weitere Informationen)
  • Veranstalter

Die Berechnung der anerkennungsfähigen Stunden bemisst sich nach der für das Selbststudium erforderlichen Zeit. Es werden nur ganze Stunden vergeben (Auf- bzw. Abrundung).

Um Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, senden Sie uns bitte nur vollständige Anträge mit allen oben genannten Informationen. Bitte senden Sie Anträge ausschließlich auf einem Weg (per E-Mail oder per Fax oder per Post). Bei nachträglichen Änderungen senden Sie uns bitte nur die Änderungen (aktuelles Programm deutlicher Kennzeichnung der Änderungen). Bei nachträglichen Änderungen senden Sie uns bitte nur die Änderungen (aktuelles Programm mit deutlicher Kennzeichnung der Änderungen).

Kriterien

Voraussetzung für eine Anerkennung von Fortbildungsangeboten ist die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Die Teilnehmer des Fortbildungsangebots sind ausschließlich Tierärzte (bzw. Studenten der Veterinärmedizin), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe mit akademischer Ausbildung. D.h. fundierte Kenntnisse der Veterinärmedizin bilden die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung. Diese Anforderungen werden bei Nicht-Tierärzten (z. B. Tierheilpraktikern) als Zielgruppe/Teilnehmer nicht erfüllt. Der Veranstalter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Tierärzte (bzw. Studierende der Veterinärmedizin) an der Veranstaltung teilnehmen (ggf. Kontrolle durch Anforderung von Nachweisen, z.B. Tierarztausweis, Studienausweis Veterinärmedizin).
  • Der Inhalt der Fortbildung dient der Steigerung der fachlichen Qualität tierärztlicher Leistungserbringung oder kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Praxisführung.(1)
  • Die Referenten/Autoren weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für den dargestellten Wissensstoff auf. Dies trifft in der Regel auf Tierärzte und andere akademische Berufsgruppen zu, in Ausnahmefällen auch auf Angehörige anderer Berufe.(2)
  • Der Veranstalter sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Fortbildung weitestgehend ohne Mängel erfolgt.
  • Die Inhalte der Fortbildung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.B. durch die pharmazeutische Industrie, ist zulässig.
  • Teilnahmebescheinigungen:
    • Ortsgebundene Fortbildungsangebote: Die Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungsveranstaltungen dürfen erst am Veranstaltungsort nach Kontrolle der Teilnahme ausgegeben werden.
    • Strukturierte interaktive Fortbildungsangebote: Die Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungsangebote dürfen erst nach personenbezogener Erfassung der Bearbeitung der Lerninhalte und erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle ausgegeben werden.
  • Für interaktive Fortbildungsangebote (z. B. veterinärmedizinische Fachzeitschriften) gelten weitere Vorraussetzungen (s. Zusätzliche Hinweise für die ATF-Anerkennung von interaktiven Fortbildungsangeboten)

Gebühren

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Fortbildungen gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten werden folgende Gebühren erhoben:

  • Bearbeitung je Veranstaltung mit einer Dauer von einem Tag
    60,00 EUR inkl. MwSt.

  • Bearbeitung mehrerer identischer Veranstaltungen (Dauer von einem Tag) in einem Antrag
    (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen)
    70,00 EUR inkl. MwSt.

  • Bearbeitung je Veranstaltung mit einer Dauer von zwei Tagen
    100,00 EUR inkl. MwSt.

  • Bearbeitung mehrerer identischer Veranstaltungen (Dauer von zwei Tagen) in einem Antrag
    (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen)
    110,00 EUR inkl. MwSt.

  • Bearbeitung je Veranstaltung mit einer Dauer mit mehr als zwei Tagen
    130,00 EUR inkl. MwSt.

  • Bearbeitung von strukturierten interaktiven Fortbildungsangeboten:
    Zeitschriftenbeiträge in gelisteten Zeitschriften
    100,00 EUR inkl. MwSt.

  • Bearbeitung von strukturierten interaktiven Fortbildungsangeboten:
    Zeitschriftenbeiträge in nicht-gelisteten Zeitschriften(3)
  • / E-Learning-Kurse
    200,00 EUR inkl. MwSt.

Anträge für wissenschaftliche Fortbildungen der BTK-Mitgliedsorganisationen und tierärztlichen Bildungsstätten werden kostenfrei bearbeitet. Dies gilt jedoch nicht für Landes- und Bezirksverbände oder sonstige Untergliederungen der BTK-Mitgliedsorganisationen.




Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Auf Anforderung senden wir Ihnen "Zusätzliche Hinweise für die ATF-Anerkennung von interaktiven Fortbildungsangeboten (ohne Präsenz der Teilnehmer am Ort)" und/oder ein "Muster einer Teilnahmebescheinigung" zu.

Nähere Informationen: Antje Fiedler, Tel. (030) 2 01 43 38 80/-0, Fax 2 01 43 38 - 90, atf@btkberlin.de

Anträge auf ATF-Anerkennung senden Sie bitte an:

Akademie für tierärztliche Fortbildung
Bundestierärztekammer e. V.
Französische Strasse 53
10117 Berlin

Fax (030) 2 01 43 38 - 90
E-Mail: atf@btkberlin.de

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ANMERKUNGEN
(1): Anerkannt werden Fortbildungen, die Kenntnisse zu Praxisorganisation und -management, betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, Personalführung und Kommunikation vermitteln.

(2): Bei Fortbildungen zur kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Praxisführung: akademischer Studienabschluss der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre (Universität oder Fachhochschule [FH]) oder anderer akademischer Studienabschluss (Universität oder FH) für den in der Forbildung präsentierten Bereich (Beispiel: Jurist für Arbeitsrecht) und bestellte Steuerberater (für den Bereich Steuerrecht) oder Tierärzte mit Fachreferenzen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich

(3): gelistete Zeitschriften: Aufnahme in der Master Journal List of Scientific Information (ISI)

Zusätzliche Hinweise für die ATF-Anerkennung von interaktiven Fortbildungsangeboten (ohne Präsenz aller Teilnehmer an einem Ort)

PDF Ausgabe   
Bitte lesen Sie weiter:
[Zusätzliche Hinweise]
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